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   VGH Bayern, 22.06.2021 - 19 ZB 18.104   

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VGH Bayern, 22.06.2021 - 19 ZB 18.104 (https://dejure.org/2021,19498)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.06.2021 - 19 ZB 18.104 (https://dejure.org/2021,19498)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. Juni 2021 - 19 ZB 18.104 (https://dejure.org/2021,19498)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    FreizügG/EU § 6 Abs. 1, Abs. 4
    Verlustfeststellung des Freizügigkeitsrechts bei einem im Bundesgebiet geborenen Unionsbürger

  • rewis.io

    Verlustfeststellung Freizügigkeitsrecht kroatischer Staatsangehöriger, Schwerwiegende Gründe der öffentlichen Sicherheit, Gegenwärtige, tatsächliche und schwere Gefährdung der öffentlichen Ordnung, Sportwetten-Betrug

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FreizügG/EU § 6 Abs. 1 ; FreizügG/EU § 6 Abs. 4
    Verlustfeststellung des Freizügigkeitsrechts kroatischer Staatsangehöriger

  • rechtsportal.de

    FreizügG/EU § 6 Abs. 1 ; FreizügG/EU § 6 Abs. 4
    Verlustfeststellung des Freizügigkeitsrechts kroatischer Staatsangehöriger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerwG, 15.01.2013 - 1 C 10.12

    Ausweisung; Türkei; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht;

    Auszug aus VGH Bayern, 22.06.2021 - 19 ZB 18.104
    Die geltend gemachten Zulassungsgründe, deren Beurteilung sich grundsätzlich nach dem Zeitpunkt der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts richtet (vgl. z.B. BVerwG, U.v. 15.1.2013 - 1 C 10.12 - juris Rn. 12), sodass eine nachträgliche Änderung der Sach- und Rechtslage bis zum Zeitpunkt der Entscheidung in dem durch die Darlegung des Rechtsmittelführers vorgegebenen Prüfungsrahmen zu berücksichtigen ist (BayVGH, B.v. 20.2.2017 - 10 ZB 15.1804 - juris Rn. 7), liegen nicht vor.

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts haben Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichte bei spezialpräventiven Ausweisungs- und Verlustfeststellungsentscheidungen und deren gerichtlicher Überprüfung eine eigenständige Prognose zur Wiederholungsgefahr zu treffen (BVerwG, U.v. 15.1.2013 - 1 C 10.12 - juris Rn. 18).

    Die dezidierte Feststellung des Bundesverwaltungsgerichts, die Annahme einer Wiederholungsgefahr im Ausweisungsverfahren stelle kein Abweichen von der strafgerichtlichen Entscheidung über die Aussetzung der Vollstreckung des Restes einer zeitigen Freiheitsstrafe zur Bewährung dar (B.v. 16.11.1992 - 1 B 197/92 - InfAuslR 1993, 121, juris Rn. 4, vgl. auch die eingehende Erläuterung im U.v. 15.1.2013, a.a.O., Rn. 19), gibt die Rechtslage zutreffend wieder.

  • EuGH, 17.04.2018 - C-316/16

    Der verstärkte Schutz vor Ausweisung ist u. a. an die Voraussetzung geknüpft,

    Auszug aus VGH Bayern, 22.06.2021 - 19 ZB 18.104
    Im Rahmen dieser umfassenden Beurteilung sind die Zeiträume der Verbüßung einer Haftstrafe zusammen mit allen anderen Anhaltspunkten zu berücksichtigen, die die Gesamtheit der im Einzelfall relevanten Gesichtspunkte ausmachen, wozu gegebenenfalls der Umstand zählt, dass der Betroffene in den letzten zehn Jahren vor seiner Inhaftierung seinen Aufenthalt im Aufnahmemitgliedstaat hatte (EuGH, U.v. 17.4.2018 - C-316/16, C-424/16, C-316/16, C-424/16 - juris Rn. 70; U.v. 16.1.2014 - C-400/12 - juris Rn. 33 ff. jeweils zu Art. 28 Abs. 3 Buchst. a der RL 2004/38 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29.4.2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, zur Änderung der Verordnung Nr. 1612/68 und zur Aufhebung der Richtlinien 64/221/EWG, 68/360/EWG, 72/194/EWG, 73/148/EWG, 75/34/EWG, 75/35/EWG, 90/364/EWG, 90/365/EWG und 93/96/EWG).

    Zu diesen Gesichtspunkten gehören insbesondere die Stärke der vor der Inhaftierung des Betroffenen zum Aufnahmemitgliedstaat geknüpften Integrationsbande, die Art der die verhängte Haft begründenden Straftat und die Umstände ihrer Begehung sowie das Verhalten des Betroffenen während des Vollzugs (EuGH, U.v. 17.4.2018 - C-316/16, C-424/16, C-316/16, C-424/16 - juris Rn. 83).

  • BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 30.02

    Aufenthaltserlaubnis; Ausweisung; freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger;

    Auszug aus VGH Bayern, 22.06.2021 - 19 ZB 18.104
    Dieser Maßstab verweist - anders als der Begriff der Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung im deutschen Polizeirecht - nicht auf die Gesamtheit aller Rechtsnormen, sondern auf einen spezifischen Rechtsgüterschutz, nämlich ein Grundinteresse der Gesellschaft, das berührt sein muss (BVerwG, U.v. - 1 C 30.02 - juris Rn. 24).

    Zu prüfen ist u.a., ob eine etwaige Verbüßung der Strafe erwarten lässt, dass der Unionsbürger künftig keine die öffentliche Ordnung gefährdende Straftaten mehr begehen wird (BVerwG, U.v. 3.8.2004 - 1 C 30/02 - Rn. 26 juris).

  • VGH Bayern, 30.10.2012 - 10 B 11.2744

    Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen

    Auszug aus VGH Bayern, 22.06.2021 - 19 ZB 18.104
    Bei der Prognose, ob eine Wiederholung vergleichbarer Straftaten mit hinreichender Wahrscheinlichkeit droht, sind die besonderen Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen, insbesondere die Höhe der verhängten Strafe, die Schwere der konkreten Straftat, die Umstände ihrer Begehung, das Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsguts sowie die Persönlichkeit des Täters und seine Entwicklung und Lebensumstände bis zum maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt (BayVGH, U.v. 30.10.2012 - 10 B 11.2744 - juris Rn. 33 m.w.N.).

    An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind bei dieser Prognose umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (stRspr; vgl. z.B. BayVGH, U.v. 30.10.2012 - 10 B 11.2744 - juris Rn. 34; BVerwG, U.v. 4.10.2012 - 1 C 13.11 - Rn. 18).

  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 22.06.2021 - 19 ZB 18.104
    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache dann, wenn sich darin eine entscheidungserhebliche Rechts- oder Tatsachenfrage von über den Einzelfall hinausgehender Bedeutung stellt, die bisher in der Rechtsprechung noch nicht geklärt ist und daher im Interesse der Einheit, der Fortbildung oder der einheitlichen Auslegung und Anwendung des Rechts der Klärung durch das Rechtsmittelgericht bedarf (BVerfG; B.v. 8.12.2009 - 2 BvR 758/07 - juris Rn. 97; BayVGH, B.v. 16.5.2012 - 10 ZB 11.2512 - juris Rn. 12 m.w.N.).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus VGH Bayern, 22.06.2021 - 19 ZB 18.104
    Das Gebot effektiven Rechtsschutzes stehe selbstverständlich auch hier einer restriktiven Auslegung des Merkmals "ernstliche Zweifel" entgegen (vgl. BVerfGE 110, 77, 83; BVerfGE 10, 234, 241).
  • BVerfG, 29.07.2010 - 1 BvR 1634/04

    Versagung verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes gegen einen Kostenbescheid für

    Auszug aus VGH Bayern, 22.06.2021 - 19 ZB 18.104
    Ein derartiger Klärungsbedarf besteht nicht, wenn die Rechtsfrage bereits geklärt ist oder auf der Grundlage der bestehenden Rechtsprechung mit Hilfe der anerkannten Auslegungsregelungen auch ohne Durchführung eines Berufungsverfahrens beantwortet werden kann (stRspr, BVerwG, B.v. 9.4.2014 - 2 B 107.13 - juris Rn. 9 m.w.N.; BVerfG, B.v. 29.7.2010 - 1 BvR 1634/04 - juris Rn. 64).
  • BVerfG, 31.08.1999 - 2 BvR 1523/99

    Fehlende Eilbedürftigkeit wegen unbekannten Aufenthaltsorts des Beschwerdeführers

    Auszug aus VGH Bayern, 22.06.2021 - 19 ZB 18.104
    Pflichtgemäß bedeutet aber nur entsprechend dem Gewicht dieser Bindungen, was grundsätzlich eine Betrachtung des Einzelfalles erfordert (BVerfG, B.v. 31.8.1999 - 2 BvR 1523/99 - juris Rn. 7 m.w.N.).
  • EGMR, 13.10.2011 - 41548/06

    Ausweisung straffälliger "Ausländer": Einmal Strafe ist genug

    Auszug aus VGH Bayern, 22.06.2021 - 19 ZB 18.104
    Jedoch müssen ihre Entscheidungen, soweit sie ein durch Art. 8 Abs. 1 EMRK geschütztes Recht beeinträchtigen würden, in Bezug auf das rechtmäßig verfolgte Ziel verhältnismäßig sein (EGMR, U.v. 13.10.2011 - Nr. 41548/06, Trabelsi/Deutschland - juris Rn. 53).
  • BVerfG, 28.04.2011 - 1 BvR 3007/07

    Verletzung des Justizgewährungsanspruchs im Zivilprozess durch unterlassene

    Auszug aus VGH Bayern, 22.06.2021 - 19 ZB 18.104
    Klärungsbedürftig sind solche Rechts- oder Tatsachenfragen, deren Beantwortung zweifelhaft ist oder zu denen unterschiedliche Auffassungen vertreten werden und die noch nicht oder nicht hinreichend ober- und höchstrichterlich geklärt sind (vgl. BVerfG, B.v. 28.4.2011 - 1 BvR 3007/07 - juris Rn. 21; Roth in Posser/Wolff BeckOK, VwGO, Stand 1/2020, § 124 Rn. 55 m.w.N; Happ in Eyermann, VwGO, 15. Auflage 2019, § 124 Rn. 38).
  • BVerwG, 09.04.2014 - 2 B 107.13

    Divergenz; Gesetzesfassung; Neufassung; Gesetzesänderung; Übergangsgebührnisse;

  • BVerfG, 15.12.1959 - 1 BvL 10/55

    Platow-Amnestie

  • VGH Bayern, 14.02.2019 - 10 ZB 18.1967

    Vorliegen des Ausweisungsinteresses wegen eines nicht geringfügigen Verstoßes

  • VGH Bayern, 08.02.2019 - 10 ZB 18.1768

    Anforderung an die Gefahrenprognose bei einem unter Führungsaufsicht gestellten

  • VGH Bayern, 16.05.2012 - 10 ZB 11.2512

    Ausweisung; besonderer Ausweisungsschutz; schwerwiegende Gründe der öffentlichen

  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

  • EuGH, 22.05.2012 - C-348/09

    Straftaten im Bereich besonders schwerer Kriminalität, die im Vertrag über die

  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

  • BVerwG, 04.10.2012 - 1 C 13.11

    Ausweisung; türkischer Staatsangehöriger; Assoziationsrecht;

  • VGH Bayern, 02.05.2017 - 19 CS 16.2466

    Bedeutung der Aussetzung des Rests einer Freiheitsstrafe für die Gefahrenprognose

  • VGH Bayern, 20.02.2017 - 10 ZB 15.1804

    Ausweisung wegen illegalen Aufenthalts bei vollziehbarer Ausreisepflicht

  • BVerwG, 16.11.1992 - 1 B 197.92

    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegungserfordernis in der Revision - Ausweisung

  • VGH Bayern, 25.04.2014 - 10 CE 14.650

    Vorübergehende Aussetzung der Abschiebung (Duldung); kein zu sichernder

  • VG München, 05.07.2022 - M 2 K 19.1392

    Polnischer Staatsangehöriger, Verlustfeststellung wegen Straffälligkeit,

    Zu diesen Gesichtspunkten gehören insbesondere die Stärke der vor der Inhaftierung des Betroffenen zum Aufnahmemitgliedstaat geknüpften Integrationsbande, die Art der die verhängte Haft begründenden Straftat und die Umstände ihrer Begehung sowie das Verhalten des Betroffenen während des Vollzugs (EuGH, U.v. 17.4.2018 - C-316/16, C-424/16, C-316/16, C-424/16 - juris Rn. 83; zum Ganzen BayVGH, B.v. 22.6.2021 - 19 ZB 18.104 - juris Rn. 13 ff.).

    Allein aus dem langen Aufenthalt im Bundesgebiet (vor der Inhaftierung/dem Maßregelvollzug) kann nicht auf eine Kontinuität und die entsprechende Verwurzelung geschlossen werden (vgl. BayVGH, B.v. 22.6.2021 - 19 ZB 18.104 - juris Rn. 14; VG München, U.v. 24.11.2016 - M 12 K 16.2918 - juris Rn. 56).

    Das besondere Gewicht der Straftaten des Klägers folgt aus der erheblichen Mengen der umgesetzten Drogen (über 47 kg Marihuana und 400 Ecstasy-Tabletten) und dem hohen Erlös von mindestens 308.650,00 Euro; diesen Umsatz an Geld und Drogen erzielte der Kläger mittels eines professionell organisierten Bezugs- und Absatzsystems innerhalb eines vergleichsweise kurzen Zeitraumes von März 2016 bis zu seiner Festnahme am 8. November 2017 (vgl. zum Ganzen BayVGH, B.v. 22.6.2021 - 19 ZB 18.104 - juris Rn. 16).

  • VG Augsburg, 26.11.2021 - Au 1 K 21.1630

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Abschiebung, Freiheitsstrafe, Einreise, Bescheid,

    Im Rahmen dieser umfassenden Beurteilung sind die Zeiträume der Verbüßung einer Haftstrafe zusammen mit allen anderen Anhaltspunkten zu berücksichtigen, die die Gesamtheit der im Einzelfall relevanten Gesichtspunkte ausmachen, wozu gegebenenfalls der Umstand zählt, dass der Betroffene in den letzten zehn Jahren vor seiner Inhaftierung seinen Aufenthalt im Aufnahmemitgliedstaat hatte (vgl. EuGH, aaO., NVwZ 2019, 47 (51, Rn. 83); dem folgend: BayVGH, B.v. 22.6.2021 - 19 ZB 18.104 - BeckRS 2021, 16301 Rn. 13).

    Zu diesen Gesichtspunkten gehören insbesondere die Stärke der vor der Inhaftierung des Betroffenen zum Aufnahmemitgliedstaat geknüpften Integrationsbande, die Art der die verhängte Haft begründenden Straftat und die Umstände ihrer Begehung sowie das Verhalten des Betroffenen während des Vollzugs (EuGH, aaO., NVwZ 2019, 47 (51, Rn. 83), dem folgend: BayVGH, B.v. 22.6.2021 a.a.O.).

  • VG Würzburg, 11.12.2023 - W 7 K 21.820

    Daueraufenthaltsrecht, Verlustfeststellung, Griechischer Staatsbürger,

    Er leistet auch keinen unersetzbar notwendigen Beitrag zur Bewältigung des familiären Alltags seiner volljährigen Tochter, der mit Art. 6 Abs. 1 GG einer Verlustfeststellung entgegenstehen könnte (vgl. BayVGH, B.v. 22.6.2021 - 19 ZB 18.104 - juris Rn. 44).
  • VG München, 18.05.2022 - M 12 K 21.6094

    Rumänischer Staatsangehöriger, Verlustfeststellung, Wiederholungsgefahr,

    Zu diesen Gesichtspunkten gehören insbesondere die Stärke der vor der Inhaftierung des Betroffenen zum Aufnahmemitgliedstaat geknüpften Integrationsbande, die Art der Straftat und die Umstände ihrer Begehung sowie das Verhalten des Betroffenen während des Vollzugs (EuGH, U.v. 17.4.2018 - C-316/16, C-424/16, C-316/16, C-424/16 - juris Rn. 83; zum Ganzen BayVGH, B.v. 22.6.2021 - 19 ZB 18.104 - juris Rn. 13 ff.).

    Allein aus dem langen Aufenthalt (vor der Inhaftierung) kann gerade nicht auf eine Kontinuität und entsprechende starke Verwurzelung geschlossen werden (vgl. BayVGH, B.v. 22.6.2021 - 19 ZB 18.104 - juris Rn. 14; VG München, U.v. 24.11.2016 - M 12 K 16.2918 - juris Rn. 56).

  • VGH Bayern, 27.09.2022 - 10 B 22.263

    Erfolglose Klage gegen die Feststellung des Verlusts des Rechs auf Einreise und

    Schwerwiegende Gründe der öffentlichen Ordnung sind insbesondere bei der drohenden Wiederholung von Verbrechen und besonders schweren Vergehen anzunehmen (stRspr, BayVGH, U.v. 29.1.2019 - 10 B 18.1094 - juris Rn. 32 m.w.N.; B.v. 22.6.2021 - 19 ZB 18.104 - juris Rn. 17 ff.).
  • VG München, 26.07.2022 - M 4 K 22.995

    Verlustfeststellung der Freizügigkeit mit achtjähriger Wiedereinreisesperre

    Die Argumentation, dass bei einer Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren bereits die Voraussetzung der höchsten Schutzstufe gemäß § 6 Abs. 5 FreizügG/EU erfüllt und somit erst recht die Voraussetzungen der geringeren Schutzstufe, schwerwiegende Gründe i.S.v. § 6 Abs. 4 FreizügG/EU, erfüllt seien (vgl. BayVGH, B.v. 22.6.2021 - 19 ZB 18.104 - juris Rn. 41), berücksichtigt nämlich wohl nicht ausreichend, dass schon nach dem Wortsinn des § 6 Abs. 5 FreizügG/EU lediglich ein an einem bestimmten Strafmaß orientiertes Ausschlusskriterium formuliert wird.
  • VG Ansbach, 09.11.2022 - AN 11 K 22.01241

    Verlustfeststellung Freizügigkeitsrecht EU, Drogenproblematik,

    Die Ausländerbehörde und die Verwaltungsgerichte sind für die Frage der Wiederholungsgefahr daran aber nicht gebunden; es bedarf einer substantiierten Begründung, wenn von der strafgerichtlichen Entscheidung abgewichen wird (vgl. BVerfG, B.v. 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16 - juris Rn. 21; BayVGH, B.v. 22.6.2021 - 19 ZB 18.104 - juris Rn. 31 zur Unterschiedlichkeit der Prognosen bei Strafrestaussetzungen und Ausweisungsentscheidungen bzw. Verlustfeststellungsentscheidungen; B.v. 14.1.2019 - 10 ZB 18.1413 - juris Rn. 10 m.w.N.).
  • VG Ansbach, 16.03.2022 - AN 5 K 21.01319

    Verlustfeststellung, Sog. Abreißen des Integrationszusammenhanges,

    Der EuGH hat in seinem Urteil im Verfahren C-316/16 zum wiederholten Male festgestellt, dass Haftstrafen die Kontinuität des Aufenthalts im Sinne des Art. 28 Absatz 3 Buchst. a der RL 2004/38 grundsätzlich unterbrechen (vgl. EuGH, U.v. 17.4.2018 - C 316/16 - juris Rn. 70 unter Bezugnahme auf EuGH, U.v. 16.1.2014 - C-400/12 - juris Rn. 33 ff.; vgl. auch BayVGH, B.v. 22.6.2021 - 19 ZB 18.104 - juris Rn. 13; B.v. 16.12.2021 - 10 ZB 21.1491 - juris Rn. 15).
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